Kreditsicherheit

 

Soll einem Kreditgeber die Rückzahlung eines Kredites sicherstellen. Man unterscheidet zwischen akzessorischen Sicherheiten, das sind Sicherheiten, die an die Hauptschuld gebunden sind, sowie fiduziarischen Sicherheiten. Bei letzteren besteht kein unmittelbarer rechtlicher Zusammenhang zwischen dem Sicherungsumfang und dem Umfang der zu sichernden Forderung. Beispielhaft für Kreditsicherheiten wären die Bürgschaft (akzessorisch) und die Grundschuld (fiduziarisch) zu nennen.


Kommentar:


 

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