Soll einem Kreditgeber die Rückzahlung eines
Kredites sicherstellen. Man unterscheidet zwischen
akzessorischen Sicherheiten, das sind Sicherheiten, die an die
Hauptschuld gebunden sind, sowie fiduziarischen Sicherheiten.
Bei letzteren besteht kein unmittelbarer rechtlicher
Zusammenhang zwischen dem Sicherungsumfang und dem Umfang der zu
sichernden Forderung. Beispielhaft für Kreditsicherheiten wären
die Bürgschaft (akzessorisch) und die Grundschuld (fiduziarisch)
zu nennen. |
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