Sie eignet sich unter bestimmten Voraussetzungen
zur steuersparenden Kopplung mit einer Immobilienfinanzierung.
Dabei ist folgende Vorgehensweise interessant: Das Darlehen wird
nicht laufend getilgt, sondern erst bei Fälligkeit, und zwar in
einem Betrag aus der steuerbegünstigten Versicherungsleistung.
Während der Darlehenslaufzeit sind Beiträge an die Versicherung
und
Zinsen an die Bank zu bezahlen. Da die Zinsraten immer
gleich hoch bleiben und im Zeitablauf nicht sinken wie beim
Annuitätendarlehen, ist diese Konstruktion besonders für
Vermieter von Immobilien günstig. Dies beruht darauf, dass die
Zinsen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich
abgesetzt werden können. |
|
|
|