Kapitalertragsteuer

 

Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie ist vom Schuldner für Rechnung des Gläubigers einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. In bestimmten Fällen kann der Anleger vom Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen, die er bei seinem Kreditinstitut einreichen muss, wenn er den Steuerabzug verhindern will. Zinsen von festverzinslichen Wertpapieren werden nicht direkt bei der Auszahlung, also nicht "an der Quelle" besteuert, sondern müssen vom Empfänger in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Einkünfte aus Investmentanteilen unterliegen normalerweise keiner Kapitalertragsteuer. Bei Investmentanteilen gilt dies aber nicht für ausgeschüttete bzw. thesaurierte Zinserträge. Bei den Zinsen und anderen zinsabschlagsteuerpflichtigen Anteilen der Ausschüttung/Thesaurierung, wie etwa Mieterträge, ist Zinsabschlagsteuer einzubehalten, falls kein Freistellungsauftrag vorliegt.


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