Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie ist vom
Schuldner für Rechnung des Gläubigers einzubehalten und an das
Finanzamt abzuführen. In bestimmten Fällen kann der Anleger vom
Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen, die er
bei seinem Kreditinstitut einreichen muss, wenn er den
Steuerabzug verhindern will. Zinsen von festverzinslichen
Wertpapieren werden nicht direkt bei der Auszahlung, also nicht
"an der Quelle" besteuert, sondern müssen vom Empfänger in der
Einkommensteuererklärung angegeben werden. Einkünfte aus
Investmentanteilen unterliegen normalerweise keiner
Kapitalertragsteuer. Bei Investmentanteilen gilt dies aber nicht
für ausgeschüttete bzw. thesaurierte Zinserträge. Bei den
Zinsen und anderen zinsabschlagsteuerpflichtigen Anteilen
der Ausschüttung/Thesaurierung, wie etwa Mieterträge, ist
Zinsabschlagsteuer einzubehalten, falls kein
Freistellungsauftrag vorliegt. |
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