Die bei einer
Kapitalerhöhung neu ausgegebenen
Aktien; sie sind für das laufende Geschäftsjahr nicht bzw.
noch nicht voll dividendenberechtigt. Die bisherigen
Gesellschafter haben einen rechtlichen Anspruch auf den Bezug
solcher jungen Aktien, wobei sich der Umfang nach der Zahlung
ihrer alten Aktien richtet.
Gegenteil:
alte Aktien.