Hierunter versteht man ein langfristiges
Darlehen, zu dessen Absicherung ein Grundpfandrecht (Grundschuld)
im
Grundbuch eingetragen wird. Das Hypothekendarlehen der
Hypothekenbanken ist eine traditonsreiche und bewährte Form der
Baufinanzierung. Es zeichnet sich durch einen für viele Jahre
fest vereinbarten
Zins aus. Der Darlehensnehmer ist damit vor kurzfristigen,
überraschenden Zinsschwankungen sicher. Geregelt in §§ 1113 -
1190 BGB.