Die Hausordnung regelt das Zusammenleben der Hausbewohner
untereinander. Es geht also weniger um das Verhältnis Mieter und
Vermieter. Wenn sie Bestandteil des Mietvertrages sein soll,
dann muss sie auch dort enthalten sein. Sie wird vom Eigentümer
oder dem Verwalter aufgestellt. Mieter können vom Eigentümer
oder Verwalter verlangen, dass sie sich um die Einhaltung der
Hausordnung kümmern. Der Mieter kann zum Mittel der
Mietminderung greifen, wenn die Einhaltung der Hausordnung durch
andere Mieter nicht gewährleistet ist. |
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