Organ der
Aktiengesellschaft. I. d. R. einmal pro Jahr stattfindende
Versammlung aller
Aktionäre der betreffenden Aktiengesellschaft auf der über
die wichtigsten zukünftigen Schritte des Unternehmens, wie z. B.
die Verwendung des
Jahresüberschusses, Kapitalerhöhungen, Neuwahl des
Aufsichtsrates, Entlastung des Vorstandes etc. entschieden wird
und vom Vorstand über das abgelaufene Geschäftsjahr berichtet
wird.