Stelle, von einer Wertpapierbörse unter Beachtung der Maßnahmen
der
Börsenaufsichtsbehörde eingerichtet zur Überwachung des
täglichen Börsenhandels und der
Börsengeschäftsabwicklung. Sie ist verpflichtet, im Falle
von Unregelmäßigkeiten im Börsenhandel bzw. in der
Börsengeschäftsabwicklung die Börsengeschäftsführung und die
Börsenaufsichtsbehörde zu informieren.