Bei den Amtsgerichten (Registergericht) geführte öffentliche
Register, in denen alle Vollkaufleute und Handelsgesellschaften
eingetragen sind. Die Einsicht ist jedem ohne Nachweis eines
rechtlichen oder berechtigten Interesses gestattet. Das
Handelsregister ist in zwei "Abteilungen" gegliedert:
1. Abteilung A beinhaltet die Einzelunternehmungen und
Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG),
2. Abteilung B die Kapitalgesellschaften (AG, GmbH).