Der Anteil eines Baugrundstücks, der bebaut werden darf,
Grundfläche. Über die GRZ wird das Maß der baulichen Nutzung
bestimmt. Die GRZ gibt an, wie viel
m²
Grundfläche eines Baugrundstücks mit baulichen Anlagen überdeckt
werden darf. Für Garagen und Nebenanlagen einschließlich
Zufahrten dürfen noch weitere 50% "baulich" genutzt werden. Im
Interesse der Vermeidung einer zu starken Bodenversiegelung gibt
es eine Kappungsgrenze, die bei 80% liegt. Die GRZ bewegt sich
i.d.R. zwischen 0,2 für Kleinsiedlungs- und
Wochenendhausgebieten und 1,0 in Kerngebieten.
Zur Berechnung der zulässigen Geschossfläche wird folgende
Formel verwendet:
Grundstücksfläche (m²)
x GRZ = Grundfläche (m²). |
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