Geschlossene Immobilienfonds

 

Als geschlossenen Immobilienfonds bezeichnet man eine Gesellschaft, die in Gesamthand eine oder mehrere Immobilien mit dem Ziel erwirbt, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen. Dabei steht bereits zu Beginn der Beteiligung fest, um welche Immobilie/n es sich handelt. Wenn die Finanzierung der Immobilie durch die Aufnahme von Fremdkapital einerseits und Eigenkapital - meist privater Kapitalanleger - andererseits gesichert ist, ist der Fonds "geschlossen". Geschlossene Immobilienfonds haben mit Investmentfonds nichts zu tun und unterliegen völlig anderen Regelungen und Gesetzen als diese.

 


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Geschossflächenzahl
Voriger Begriff: Geschlossene Fonds

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum