Besonders in den angelsächsischen Ländern - aber
auch in Deutschland in Form von z.B.
geschlossenen Immobilienfonds - vorkommende
Fonds, deren Mittel durch den Verkauf einer bestimmten, von
vornherein begrenzten Anzahl von Anteilen aufgebracht werden.
Wird das geplante Volumen erreicht, wird der Fonds geschlossen
und die Ausgabe von Anteilen eingestellt. Der
Kurswert eines Anteils richtet sich nicht nach dem
tatsächlichen, anteiligen Wert am Fondsvermögen, sondern
unterliegt der freien Preisbildung, so dass der Fonds je nach
Angebot und Nachfrage häufig mit einem nicht unerheblichen
Aufgeld (siehe
Agio) - manchmal auch mit Abgeld (siehe
Disagio) - gegenüber seinem Inventarwert gehandelt wird.
Einen Anspruch auf Rücknahme des Anteils hat der Anleger bei
einem closed-end fund nicht. Die Anteile können nur an Dritte,
ggf. über eine Börse, verkauft werden. Geschlossene Fonds
unterliegen nicht den Anlegerschutzvorschriften des
KAGG. Gegenteil:
Offene Fonds.
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