Der neuerdings auch durch einen Lagebericht und
einen entsprechenden Anhang zum
Jahresabschluss ersetzbare Bericht zur
Bilanz und zur Gewinn und Verlustrechnung einer
Abrechnungsperiode. Er muss innerhalb von drei Monaten nach
Beginn des neuen Geschäftsjahres vom Vorstand erarbeitet und den
Abschlussprüfern vorgelegt werden. Da er wichtige Hinweise auf
die vergangene, gegenwärtige und zukünftige Entwicklung eines
Unternehmens gibt, ist er eine der wichtigsten
Informationsquellen für den
Aktionär und steht im Mittelpunkt der Beratungen der
Hauptversammlung, dem obersten Entscheidungsorgan der
Aktiengesellschaft.
|
|
|
|