Geschäftsbericht

 

Der neuerdings auch durch einen Lagebericht und einen entsprechenden Anhang zum Jahresabschluss ersetzbare Bericht zur Bilanz und zur Gewinn und Verlustrechnung einer Abrechnungsperiode. Er muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn des neuen Geschäftsjahres vom Vorstand erarbeitet und den Abschlussprüfern vorgelegt werden. Da er wichtige Hinweise auf die vergangene, gegenwärtige und zukünftige Entwicklung eines Unternehmens gibt, ist er eine der wichtigsten Informationsquellen für den Aktionär und steht im Mittelpunkt der Beratungen der Hauptversammlung, dem obersten Entscheidungsorgan der Aktiengesellschaft.

 


Kommentar:


 

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