Das Gasamtheitseigentum steht im Gegensatz zum
Bruchteilseigentum. Es gehört den Gesamthändern
gemeinschaftlich. d.h., dass jeder Eigentümer der ganzen Sache
ist, keiner über seinen eigenen Anteil verfügen kann und jeder
Einzelne für die gesamten Verbindlichkeiten haftet.