Gesamthandseigentum

 

Das Gasamtheitseigentum steht im Gegensatz zum Bruchteilseigentum. Es gehört den Gesamthändern gemeinschaftlich. d.h., dass jeder Eigentümer der ganzen Sache ist, keiner über seinen eigenen Anteil verfügen kann und jeder Einzelne für die gesamten Verbindlichkeiten haftet.

 


Kommentar:


 

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