Gesamtfälligkeit

 

Wenn es für einen geschuldeten Betrag einen Termin gibt, an dem der gesamte Betrag auf einmal zurückerstattet werden muss, so wird dieser als Gesamtfälligkeit bezeichnet.

 


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Gesamthandseigentum
Voriger Begriff: Geregelter Markt

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum