Genehmigtes Kapital

 

Will eine Aktiengesellschaft ihr Kapital durch Ausgabe von neuen Aktien erhöhen, so liegt der maximale Nennbetrag der neuen Aktien bei 50% des bisher gezeichneten Aktienkapitals. Diese Menge wird als genehmigtes Kapital bezeichnet

 


Kommentar:


 

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