Als wohnungseigentumsrechtliche
Pflichtversicherung ist im Gesetz die Feuer- bzw.
Brandversicherung des gemeinschaftlichen Eigentums geregelt. Zu
empfehlen sind weitere Versicherungen:
Bauherrenhaftpflicht
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
Strom- und Leitungswasserschadenversicherung: z.B. für
Rohrbrüche und
Frostschäden- Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung:
notwendig bei Wohnanlagen mit Ölheizung und Öltank
Hausratversicherung