Freiverkehr
 

Unterstes, d. h. am wenigsten reguliertes Börsensegment. Im Freiverkehr werden Wertpapiere gehandelt, die die Anforderungen des Amtlichen Handels und des Geregelten Marktes nicht erfüllen.  


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Fremdkapital
Voriger Begriff: Freijahr

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum