Der Konsortialführer kann im Einvernehmen mit
dem Emittenten den einzelnen Konsortialmitgliedern Aktien zur
"freien Verfügung" stellen. Die Höhe dieser Free Retention
beträgt in der Regel zwischen 2 und 5 Prozent des
Emissionsvolumens. Über die Free Retention können
institutionelle und private Anleger bedient werden.
Gegebenenfalls gibt der Konsortialführer den anderen Instituten
Vorgaben zur Verteilung der Free Retention.