Form der Außenhandelsfinanzierung. Hierbei
werden Wechsel oder Forderungen bei Vorliegen guter Sicherheiten
ohne Rückgriff auf den Exporteur aufgekauft. Der Verkäufer
befreit sich von jedem Risiko und haftet lediglich für den
rechtlichen Bestand der Forderung. Dadurch wird die
Liquidität des Exporteurs durch Umwandlung der Forderung in
bares Geld verbessert. Ferner wird der Exporteur vom
Kreditrisiko befreit und entlastet seine
Bilanzen von langfristigen Forderungen. |
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