Bezeichnung für eine nicht offizielle
Kaufabsicht eines Interessenten (angelsächsisch: Takeover). Der
potentielle Käufer versucht hierbei die Aktienmehrheit an einem
Unternehmen zu erlangen, um so die Stimmehrheit zu erreichen.
Oftmals kommt es zu feindlichen Übernahmeangeboten, wenn eine
Aktiengesellschaft an der
Börse unterbewertet ist. Ist die Übernahme "freundlich", so
sprich man von einer Akquisition.