Vertraglich fixierter Ankauf von Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen durch einen Factor. Factor dabei ist
ein Kreditinstitut oder ein spezielles Finanzierungsinstitut.
Factoring dient als Finanzierungsform, durch die sich
Unternehmen Liquidität beschaffen können. Dazu werden von einem
Untenehmen oder Kunden Forderungen aus Warenlieferungen an den
Factor abgetreten. Das Unternehmen bzw. der Kunde erhält
daraufhin eine Bevorschussung des Forderungsbetrages. Factoring
kann als Teilangebote eine Finanzierungsfunktion (Bevorschussung
der ausstehenden Forderungen), Delkrederefunktion (Übernahme des
Ausfallrisikos) und Dienstleistungsfunktion (Übernahme der
Debitorenbuchhaltung, Inkasso und Mahnwesen) umfassen.
Entsprechend dem vertraglich fixierten Umfang wird unterschieden
in:
Standartfactoring (alle Funktionen),
unechtes Factoring (keine Delkrederefunktion),
neues Factoring (keine Dienstleistungsfunktion)
und
Maturity-Factoring (keine
Finanzierungsfunktion). |
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