Factoring
 

Vertraglich fixierter Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch einen Factor. Factor dabei ist ein Kreditinstitut oder ein spezielles Finanzierungsinstitut. Factoring dient als Finanzierungsform, durch die sich Unternehmen Liquidität beschaffen können. Dazu werden von einem Untenehmen oder Kunden Forderungen aus Warenlieferungen an den Factor abgetreten. Das Unternehmen bzw. der Kunde erhält daraufhin eine Bevorschussung des Forderungsbetrages. Factoring kann als Teilangebote eine Finanzierungsfunktion (Bevorschussung der ausstehenden Forderungen), Delkrederefunktion (Übernahme des Ausfallrisikos) und Dienstleistungsfunktion (Übernahme der Debitorenbuchhaltung, Inkasso und Mahnwesen) umfassen. Entsprechend dem vertraglich fixierten Umfang wird unterschieden in:

Standartfactoring (alle Funktionen),

unechtes Factoring (keine Delkrederefunktion),

neues Factoring (keine Dienstleistungsfunktion) und

Maturity-Factoring (keine Finanzierungsfunktion).


Kommentar:


 

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