1. Zu den ordentlichen Erträgen werden Zins- und
Dividendeneinnahmen gezählt und sind vollständig steuerpflichtig
4und
2. Zu den außerordentliche Erträge werden
Kursgewinne bei Veräußerung nach Ablauf der Spekulationsfrist
und Bezugsrechterlöse gezählt. Sie sind für Privatanleger
steuerfrei.