Erträge
 

Erträge werden in zwei Kategorien unterteilt:

1. Zu den ordentlichen Erträgen werden Zins- und Dividendeneinnahmen gezählt und sind vollständig steuerpflichtig 4und

2. Zu den außerordentliche Erträge werden Kursgewinne bei Veräußerung nach Ablauf der Spekulationsfrist und Bezugsrechterlöse gezählt. Sie sind für Privatanleger steuerfrei.


Kommentar:


 

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