Einheitswert
 

Der Einheitswert wird in § 19 BewG (Bewertungsgesetz) geregelt. Er ist die Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer, Vermögens- und Erbschaftssteuer. Dieser kann unter Umständen erheblich vom Verkehrswert, dem Marktwert, abweichen.. Die Festsetzung erfolgt bei bebauten Grundstücken nach dem Ertragswertverfahren. Wird kein Ertrag mit der Immobilie erzielt, erfolgt die Festsetzung nach dem Sachwertverfahren


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Einlagefazilität
Voriger Begriff: Einheitskurs

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum