Doppelbesteuerungsabkommen
 

Abkommen zwischen Deutschland und einem anderen Land, nach dem auf ausländischen Wertpapierbesitz im Ausland bereits angefallene Steuern auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividende usw.) auf die im Inland zu zahlenden Steuern angerechnet werden.


Kommentar:


 

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