Dividendenanspruch
 

Jeder Aktionär hat Anspruch auf einen der Höhe seines Aktienbesitzes - entsprechenden Teil des ausgeschütteten Jahresgewinns der Aktiengesellschaft, an der er Anteile hält. I.d.R. besteht bei Aktien gleicher Gattung gleicher Dividendenanspruch. Lediglich bei Ausgabe junger Aktien durch eine Kapitalerhöhung wird für die neuen Aktien für den Rest des Geschäftsjahres eine von den alten Aktien abweichende Dividende gezahlt.


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Dividendengarantie
Voriger Begriff: Dividendenabschlag

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum