Jeder
Aktionär hat Anspruch auf einen der Höhe seines
Aktienbesitzes - entsprechenden Teil des ausgeschütteten
Jahresgewinns der
Aktiengesellschaft, an der er Anteile hält. I.d.R. besteht
bei Aktien gleicher Gattung gleicher Dividendenanspruch.
Lediglich bei Ausgabe junger Aktien durch eine
Kapitalerhöhung wird für die neuen Aktien für den Rest des
Geschäftsjahres eine von den alten Aktien abweichende Dividende
gezahlt.