Jeder
Aktionär hat Anspruch auf einen der Höhe seines
Aktienbesitzes - entsprechenden Teil des ausgeschütteten
Jahresgewinns der
Aktiengesellschaft, an der er Anteile hält. Dieser Teil des
Gewinns heißt Dividende (abgeleitet von dem lateinischen
Wort dividere = aufteilen, verteilen). Will ein Anleger die
Ausschüttung verschiedener Unternehmen vergleichen, muss er die
Dividendenrendite errechnen. Im übertragenen Sinn ist dies
der Zins, den ein Unternehmen für seine Aktien zum momentanen
Zeitpunkt zahlt. Diese Größe wird berechnet, indem man die
Barausschüttung pro
Aktie mit 100 mal nimmt und durch den aktuellen Börsenkurs
teilt. Ausgezahlt wird die Dividende für das vergangene
Geschäftsjahr am ersten Handelstag nach der Hauptversammlung der
Aktionäre, die in Deutschland meistens im Frühjahr stattfinden.
An diesem Tag wird die entsprechende Aktie mit dem
Dividendenabschlag gehandelt. In den Kursteilen erscheint dann
der Zusatz "ex Dividende". Die Dividende wird entweder in
Prozent des
Nennwertes oder in Währungseinheiten pro Stück ausgedrückt.
Die Zahlung der Dividende erfolgt gegen Einreichung des
Coupons. |
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