Dividende
 

Jeder Aktionär hat Anspruch auf einen der Höhe seines Aktienbesitzes - entsprechenden Teil des ausgeschütteten Jahresgewinns der Aktiengesellschaft, an der er Anteile hält. Dieser Teil des Gewinns heißt Dividende (abgeleitet von dem lateinischen Wort dividere = aufteilen, verteilen). Will ein Anleger die Ausschüttung verschiedener Unternehmen vergleichen, muss er die Dividendenrendite errechnen. Im übertragenen Sinn ist dies der Zins, den ein Unternehmen für seine Aktien zum momentanen Zeitpunkt zahlt. Diese Größe wird berechnet, indem man die Barausschüttung pro Aktie mit 100 mal nimmt und durch den aktuellen Börsenkurs teilt. Ausgezahlt wird die Dividende für das vergangene Geschäftsjahr am ersten Handelstag nach der Hauptversammlung der Aktionäre, die in Deutschland meistens im Frühjahr stattfinden. An diesem Tag wird die entsprechende Aktie mit dem Dividendenabschlag gehandelt. In den Kursteilen erscheint dann der Zusatz "ex Dividende". Die Dividende wird entweder in Prozent des Nennwertes oder in Währungseinheiten pro Stück ausgedrückt. Die Zahlung der Dividende erfolgt gegen Einreichung des Coupons.


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