Die Depotbank erhält für ihre Verwahrungs- und Kontrolltätigkeit
eine Vergütung, die einen Promille-Satz des Fondsvermögens
ausmacht. Die Höhe dieser Vergütung ist in den Besonderen
Vertragsbedingungen des einzelnen
Fonds angegeben. Die Gebühr wird dem Anleger nicht direkt
belastet, sondern aus dem Fondsvermögen bezahlt. Sie geht daher
zu Lasten der Wertentwicklung des Fonds.