Depotbank
 

Eine KAG darf gemäß dem Gesetz für Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) ein von ihr aufgelegtes Sondervermögen nicht selbst verwahren, sondern muss damit eine unabhängige Depotbank beauftragen. Dadurch bleibt das Fondsvermögen strikt vom Vermögen der KAG getrennt. Zu den Aufgaben der Depotbank gehören u.a. die Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen sowie die Prüfung der von der KAG ermittelten börsentäglichen Ausgabe- und Rücknahmepreise, die Durchführung der Ausschüttung an die Anteilinhaber, aber auch die Abwicklung des Fondsvermögens im Falle der Auflösung des Fonds


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