Oft auch als
Disagio bezeichnet, ist die Differenz zwischen dem
Nominalbetrag (Rückzahlungsbetrag) und dem Auszahlungsbetrag
eines
Hypothekendarlehens. Bei der Vereinbarung eines Damnums ist
der Darlehensnominalzins entsprechend niedriger (z. B.
Nominalkapital 100.000,--, Auszahlungssatz 90 %, somit Disagio
10.000,--; Rückzahlung über die Laufzeit 100.000,--). Das Damnum
ist unter bestimmten Voraussetzungen als
Werbungskosten/Betriebsausgaben vom zu versteuernden Einkommen
abziehbar. |
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