Cross Hedge
 

Will man eine Wertpapierposition absichern wenn kein entsprechendes Derivat mit Underlying vorliegt, so spricht man von einer Cross Hedge. Will man sich beispielsweise bei einer Aktie, die keine entsprechenden Optionen hat, gegen einen Kursverlust absichern, kann man eine Option auf ein branchenverwandtes Unternehmen aufnehmen. Im Fall tatsächlich sinkender Kurse hofft man auf einen Ausgleich der Verluste auf den Basiswert durch die Option auf das branchenverwandte Unternehmen.


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Cross Margining
Voriger Begriff: CROCI

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum