Sogenannte "gedeckte" Optionsscheine, durch die
der Käufer dieser Scheine das Recht erhält, bis zum
Verfalltermin den zugrundegelegten
Basiswert zu einem bestimmten, in den Optionsbedingungen
festgelegten Preis zu erwerben. Der
Emittent solcher Scheine ist im Unterschied zu den
"klassischen"
Optionsscheinen üblicher Art nicht das Unternehmen selbst,
auf den sich das
Optionsrecht bezieht, sondern in der Regel eine Bank, die
die entsprechenden Stücke des Basiswerts, also etwa die
Aktien, in ihrem
Depot hält. Es wird folglich kein neues Grundkapital bei
Ausübung des Optionsscheines geschaffen. Auf diese Weise ist es
möglich, auf indirektem Weg Optionsscheine auf Aktien von
Unternehmen zu erwerben, die selbst nicht geneigt sind, solche
Scheine durch Auflegung entsprechender
Optionsanleihen auszugeben. Die Laufzeit solcher Scheine ist
im Vergleich zu den Optionsscheinen üblicher Art in der Regel
auf ein bis eineinhalb Jahre begrenzt, wodurch der Emittent
dieser Scheine sein eigenes Risiko einschränken will. Ein
weiterer Nachteil für den Anleger ist, daß das durchschnittliche
Aufgeld für solche Scheine aufgrund ihrer vom Markt
bezahlten "Attraktivität" weit über dem durchschnittlichen
Aufgeld vergleichbarer Optionsscheine liegt. |
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