Covered Warrant
 

Sogenannte "gedeckte" Optionsscheine, durch die der Käufer dieser Scheine das Recht erhält, bis zum Verfalltermin den zugrundegelegten Basiswert zu einem bestimmten, in den Optionsbedingungen festgelegten Preis zu erwerben. Der Emittent solcher Scheine ist im Unterschied zu den "klassischen" Optionsscheinen üblicher Art nicht das Unternehmen selbst, auf den sich das Optionsrecht bezieht, sondern in der Regel eine Bank, die die entsprechenden Stücke des Basiswerts, also etwa die Aktien, in ihrem Depot hält. Es wird folglich kein neues Grundkapital bei Ausübung des Optionsscheines geschaffen. Auf diese Weise ist es möglich, auf indirektem Weg Optionsscheine auf Aktien von Unternehmen zu erwerben, die selbst nicht geneigt sind, solche Scheine durch Auflegung entsprechender Optionsanleihen auszugeben. Die Laufzeit solcher Scheine ist im Vergleich zu den Optionsscheinen üblicher Art in der Regel auf ein bis eineinhalb Jahre begrenzt, wodurch der Emittent dieser Scheine sein eigenes Risiko einschränken will. Ein weiterer Nachteil für den Anleger ist, daß das durchschnittliche Aufgeld für solche Scheine aufgrund ihrer vom Markt bezahlten "Attraktivität" weit über dem durchschnittlichen Aufgeld vergleichbarer Optionsscheine liegt.


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