Chapter 11
 

Das Konkursverfahren nach Chapter 11 (Kapitel 11) des US-Konkursrechts von 1978 wird vor allem von großen US-Gesellschaften genutzt. Der Vorteil: Chapter 11 hat eine aufschiebende Wirkung. Das Unternehmen kann seine Geschäfte unter dem zeitlich begrenzten Schutz des Gerichts vor den Gläubigern weiterführen und sich mit den Gläubigern verständigen. Es behält die Kontrolle über das Geschäft. Ein Konkursverwalter wird meist nicht eingeschaltet, und das Unternehmen nicht aufgelöst. Da den überschuldeten Gesellschaften oft das Geld für die Fortführung des Geschäfts fehlt, wird häufig eine so genannte "Debtor-in-Possession"-Finanzierung mit Geldgebern vereinbart. Die Rückzahlung dieses Neukredits hat Vorrang vor allen anderen Forderungen. Bei Konkursverfahren nach Chapter 11 erhalten Anleihebesitzer oder andere Gläubiger oft Aktien der reorganisierten Gesellschaft als Entschädigung für ihre Forderungen. Die Altaktionäre werden zuletzt bedient. Der Konkurs nach Chapter 11 ist aber auch in den USA umstritten: Unternehmen können mehrmals hintereinander den Schutz des Chapter 11 suchen und damit das Verfahren über Jahre hinauszögern. Daneben können die Verzögerungen kleinere Geschäftspartner ebenfalls in die Zahlungsunfähigkeit treiben.


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