Cap
 

Ein Cap stellt ein vertraglich handelbares Recht auf einen im voraus festgelegten Höchstzinssatz dar, dem ein bestimmter Referenzzinssatz zu Grund liegt. Es gibt zwei Arten von Caps:

1.   "verbundene" Caps: Höchstzinssatz bei Cap-Floatern und

2. "seperate" Caps: Zinsausgleichsvereinbarungen, die als eigenständiges Recht gehandelt werden. Der Käufer eines Cap ist bereit, eine Prämie dafür zu zahlen, dass ihm der Verkäufer die Differenz zwischen einem vereinbarten Zinssatz und dem Marktzinsniveau vergütet, sobald das Geldmarktzinsniveau den vereinbarten Zinssatz überschreitet. Damit kann sich der Käufer des Rechts gegenüber Zinssteigerungen absichern. Seine variabel verzinslichen Verpflichtungen erhalten bei Erreichen des vereinbarten Zinssatzes, des sog. Cap-Satzes Festzinscharakter. Der Verkäufer des Cap erhält für die Zinsausgleichsvereinbarung eine Prämie, die sog. Cap-Prämie. Sobald das Marktzinsniveau den Cap-Satz überschreitet, kommt auf ihn eine Zahlungsverpflichtung zu.

Für Caps hat sich ein eigenständiger Markt entwickelt.


Kommentar:


 

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