Börsengesetz
 

Das Börsengesetz (BörsG) regelt die Organisation der deutschen Börse und umfasst 6 Abschnitte:

1. Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und deren Organe;

2. Feststellung des Börsenpreises und Maklerwesen;

3. Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel mit amtlicher Notierung;

4. Terminhandel;

5. Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel mit nicht-amtlicher Notierung;

6. Straf- und Bußgeldvorschriften, Schlussvorschriften.


Kommentar:


 

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