Dieser enthält als verbindlicher
Bauleitplan die rechtsverbindliche Festsetzung für die
städtebauliche Ordnung. Der Bebauungsplan gilt nicht nur für das
gesamte Gemeindegebiet (Ausnahmen sind sehr kleine Gemeinden)
sondern immer nur für einen räumlich abgegrenzten bestimmten
Teilbereich der Gemeinde. Der Bebauungsplan ist aus dem
Flächennutzungsplan zu
entwickeln.