Das niedrigverzinsliche Bauspardarlehen ist
gewissermaßen die Belohnung von der Bausparkasse für die
erbrachten Sparleistungen des Bausparers und wird als
Annuitätendarlehen an zweiter Rangstelle im Grundbuch
abgesichert. Es ist für die Bausparkasse grundsätzlich
unkündbar, während der Bausparer selbst das Darlehen jederzeit
vorzeitig zurückzahlen bzw. kündigen darf. Die Auszahlung des
Bauspardarlehens erfolgt nach 40 % bzw. 50 %iger Besparung der
Bausparsumme und einer am Markt unterschiedlichen
Zuteilungsfrist.
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