Die Baugenehmigung stellt die behördliche
Erlaubnis zur Durchführung einer Baumaßnahme dar. Eine
Baugenehmigung ist entsprechend den Landesbauordnungen befristet
gültig und gebührenpflichtig. Die Genehmigung muss am Bau
öffentlich kenntlich gemacht werden. Für Ein- und
Zweifamilienhäuser in einem erschlossenen Baugebiet ist ein
vereinfachtes Verfahren möglich. Der Bauherr muss hier lediglich
anzeigen, dass er bauen will und dass er sich an die
vorgegebenen Baunormen und Vorschriften hält. |
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