Sobald im
Flächennutzungsplan eine Fläche als Wohngebiet ausgewiesen
ist oder unter Berücksichtigung einer geordneten Entwicklung des
Gemeindegebietes zu erwarten ist, dass die Fläche in absehbarer
Zeit als Wohngebiet ausgewiesen wird, spricht man vom
Bauerwartungsland. Die Deklaration "Bauerwartungsland" wirkt
sich bei Veräußerung eines Grundstückes als wertsteigernd aus.
Eine Garantie für die Ausweisung als Bauland wird jedoch in der
Regel nicht gegeben. |
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