Mit dem Bauantrag leitet der Bauherr das
Baugenehmigungsverfahren ein. Die Baubehörde der Gemeinde in
der die Immobilien errichtet werden soll überprüft, ob die
Errichtung nach dem
Flächennutzungsplan, bzw. Bebauungsplan möglich ist. Der
Antrag beinhaltet die Bauzeichnungen (1:1000) mit Ansichts- und
Schnittzeichnungen, den Lageplan (1:500) mit Berechnung der
Grund- und Geschoßflächen, Angaben zur Hochbautechnik,
Berechnung des umbauten Raumes, Standsicherheits-, Wärme-, und
Schallschutznachweis. |
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