Ausschüttungsgleicher Ertrag = Thesaurierungsbetrag
 

Bei ausländischen, thesaurierenden Fonds werden Zwischengewinne am Ende des Geschäftsjahres in ausschüttungsgleiche Beträge (AGE) gewandelt. Der Anleger muss sie jedes Jahr in der Einkommensteuererklärung angeben. (siehe auch thesaurierende Fonds)

Kommentar:


 

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