Nach Beendigung des Fondsgeschäftsjahres werden die dem
Fonds zugeflossenen ordentlichen und evtl. auch ein Teil der
außerordentlichen Erträge an die Anteilinhaber ausgeschüttet
(Ausnahme: thesaurierende Fonds). Ordentliche Erträge setzen
sich bei Wertpapierfonds aus
Dividenden und/oder
Zinsen zusammen. Die außerordentlichen Erträge enthalten vor
allem Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Die
Ausschüttungen werden in der Basiswährung des Fonds je Anteil
festgesetzt. Die Ausschüttungen werden im
Rechenschaftsbericht, im Bundesanzeiger sowie in der
Tagespresse veröffentlicht. Der Anteilpreis eines
Investmentfonds vermindert sich am Tag der Ausschüttung um
diesen Betrag. Die Höhe der Ausschüttung gibt keinen Aufschluß
über die Qualität eines Investmentfonds oder seines Managements.
Bei einigen Fonds existiert jeweils eine ausschüttende und eine
thesaurierende Tranche. In der Regel werden die ausschüttenden
Tranchen als A-Anteile bezeichnet, die thesaurierenden Tranchen
als B-Anteile.
Gegenteil:
Thesaurierende Fonds. |
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