Ausschüttende Fonds
 

Nach Beendigung des Fondsgeschäftsjahres werden die dem Fonds zugeflossenen ordentlichen und evtl. auch ein Teil der außerordentlichen Erträge an die Anteilinhaber ausgeschüttet (Ausnahme: thesaurierende Fonds). Ordentliche Erträge setzen sich bei Wertpapierfonds aus Dividenden und/oder Zinsen zusammen. Die außerordentlichen Erträge enthalten vor allem Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Die Ausschüttungen werden in der Basiswährung des Fonds je Anteil festgesetzt. Die Ausschüttungen werden im Rechenschaftsbericht, im Bundesanzeiger sowie in der Tagespresse veröffentlicht. Der Anteilpreis eines Investmentfonds vermindert sich am Tag der Ausschüttung um diesen Betrag. Die Höhe der Ausschüttung gibt keinen Aufschluß über die Qualität eines Investmentfonds oder seines Managements. Bei einigen Fonds existiert jeweils eine ausschüttende und eine thesaurierende Tranche. In der Regel werden die ausschüttenden Tranchen als A-Anteile bezeichnet, die thesaurierenden Tranchen als B-Anteile.
Gegenteil: Thesaurierende Fonds.

Kommentar:


 

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