Ausländische Fonds
 

Steuerlich wird unterschieden zwischen zugelassenen deutschen Investmentfonds sowie drei unterschiedlichen Kategorien ausländischer Fonds:

1. Registrierte Fonds, die ihre Anteile in Deutschland öffentlich anbieten dürfen,

2. nicht registrierte Fonds mit Finanzvertreter, die ihre Anteile in Deutschland nicht öffentlich anbieten dürfen,

3. alle übrigen Fonds, die ihre Anteile in Deutschland ebenfalls nicht öffentlich anbieten dürfen.
Registrierte ausländische Fonds werden bis auf wenige Besonderheiten steuerlich wie deutsche Fonds behandelt. Nicht registrierte ausländische Fonds sind gegenüber deutschen Fonds steuerlich erheblich benachteiligt. Damit ein ausländischer Fonds als registrierter Fonds gilt, muß er einige Kriterien erfüllen. Insbesondere muß er eine Zulassung für den öffentlichen Vertrieb in Deutschland haben (siehe Vertriebszulassung).


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