Neben
Vorstand und
Hauptversammlung einer der drei Organe einer
Aktiengesellschaft. Er bestellt und überwacht den Vorstand
und beruft die Hauptversammlung ein, von der er gewählt wird. Er
besteht aus mindestens 3 Personen. Für die genaue Mitgliederzahl
ist die Höhe des
Grundkapitals ausschlaggebend (Obergrenze: 21 Mitglieder).
Aufsichtsratsmitglieder führen sehr häufig Beratungsaufgaben für
die Gesellschaften aus.