Aufsichtsrat
 

Neben Vorstand und Hauptversammlung einer der drei Organe einer Aktiengesellschaft. Er bestellt und überwacht den Vorstand und beruft die Hauptversammlung ein, von der er gewählt wird. Er besteht aus mindestens 3 Personen. Für die genaue Mitgliederzahl ist die Höhe des Grundkapitals ausschlaggebend (Obergrenze: 21 Mitglieder). Aufsichtsratsmitglieder führen sehr häufig Beratungsaufgaben für die Gesellschaften aus.

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