Anteilscheine (= Investmentanteile, -zertifikate) verbriefen die
Ansprüche der Anteilinhaber gegenüber der
KAG. Sie bestehen beim Erwerb effektiver Stücke aus
Mantel und
Bogen mit den Ertragsscheinen. Anteilscheine haben keinen
Nennwert, sondern lauten auf eine bestimmte Stückzahl
Anteile (bspw. 1, 10, 100, 500 oder 1000 Anteile).