Anteilschein
 

Anteilscheine (= Investmentanteile, -zertifikate) verbriefen die Ansprüche der Anteilinhaber gegenüber der KAG. Sie bestehen beim Erwerb effektiver Stücke aus Mantel und Bogen mit den Ertragsscheinen. Anteilscheine haben keinen Nennwert, sondern lauten auf eine bestimmte Stückzahl Anteile (bspw. 1, 10, 100, 500 oder 1000 Anteile).

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