Amtliche Notierung
 

Bei der amtlichen Notierung soll der Kurs festgesetzt werden, der der wirklichen Geschäftslage des Verkehrs an der Börse entspricht. Fest vorgegebene Verfahren garantieren eine vertrauenswürdige Kursermittlung durch amtlichen Makler (Kursmakler) an der Börse.

Kommentar:


 

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