Allstimmigkeit
 

Allstimmigkeit bedeutet, dass alle Eigentümer einer Eigentümergemeinschaft (unabhängig von der Beschlußfähigkeit in der Eigentümerversammlung) mit einem Beschluss einverstanden sein müssen. Das ist der Fall bei Grundbuchänderungen oder Änderung der Teilungserklärung.

Kommentar:


 

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