Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen Anleger und
Kapitalanlagegesellschaft (KAG) und gelten für alle
Publikumsfonds der KAG jeweils in Verbindung mit den besonderen
Vertragsbedingungen der einzelnen Fonds. Beide zusammen sind
Bestandteil des Verkaufsprospektes. Seit Novellierung des
Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) von 1990
sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen in wortgleicher Form
fester Bestandteil aller Verkaufsprospekte der
Publikumsfonds deutscher KAGs. |
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