Im (Makler-)Alleinauftrag wird vereinbart, dass der Auftraggeber
unwiderruflich den
Makler als alleinigen Auftragsnehmer beauftragt und keine
weiteren Makler einschaltet. Zu den Pflichten des Maklers gehört
unter anderem, sich um den für den Auftraggeber günstigsten
Vertragsabschluss zu bemühen und alle Abschlusschancen
wahrzunehmen.