Alleinauftrag
 

Im (Makler-)Alleinauftrag wird vereinbart, dass der Auftraggeber unwiderruflich den Makler als alleinigen Auftragsnehmer beauftragt und keine weiteren Makler einschaltet. Zu den Pflichten des Maklers gehört unter anderem, sich um den für den Auftraggeber günstigsten Vertragsabschluss zu bemühen und alle Abschlusschancen wahrzunehmen.

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