Akzept
 

Wechsel, der vom Hauptschuldner/Bezogenen akzeptiert (d.h. angenommen worden) ist. Somit tritt zu der Zahlungsanweisung eine Zahlungsverpflichtung des Bezogenen. Generell können unterschiedliche Arten von Akzepten unterschieden werden:

  • Kurz- und Vollakzept;
  • Teilakzept;
  • Aval Akzept.
 

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